Thailändische Staatsangehörigkeit durch Abstammung: Wie ich sie neben meiner deutschen bekommen habe
Ich bin in Deutschland geboren, meine Mutter ist Thailänderin, mein Vater war Deutscher. Aufgewachsen bin ich mit einem deutschen Pass und einem thailändischen Teil, der nie offiziell war. Das wollte ich ändern.
Was ich dabei gelernt habe: Der wichtigste Satz in diesem ganzen Verfahren lautet, dass ich die thailändische Staatsangehörigkeit nie beantragt habe. Ich hatte sie bereits. Sie war nur nie registriert worden.
Dieser Beitrag ist mein Erfahrungsbericht – keine Rechtsberatung. Ich beschreibe, welche Unterlagen ich eingereicht habe, welche Formulare ausgefüllt werden mussten und woran es bei mir gehakt hat. Die Anforderungen können sich ändern und werden im Einzelfall unterschiedlich gehandhabt. Verbindlich ist immer nur die Auskunft der Botschaft.
Warum ich mich überhaupt darum gekümmert habe
Ich habe mich das erste Mal mit 15 Jahren damit auseinandergesetzt. Damals war ich zu Besuch bei der Familie in Thailand und meine Verwandtschaft hatte auf dem Amt nachgefragt. Da fragte man nur, ob ich überhaupt Thai spreche. Das wurde verneint, und dann hieß es auch nur: „Dann ist das nicht möglich“. Fertig. Ich hatte dann später im thailändischen Konsulat in Hamburg nachgefragt, wo es auch nur hieß: „Machen wir nicht.“ Keine weitere Hilfe, keine weiteren Anlaufstellen. Ich habe es dann schleifen lassen, wusste aber immer, dass es geht. Irgendwie.
Was ich vorher nicht wusste: Je länger man wartet, desto aufwendiger wird es. Bei Neugeborenen ist die thailändische Geburtsanzeige eine Formalie, die die Eltern in wenigen Wochen erledigen. Bei einer erwachsenen Frau (oder einem Mann) kann es schon in Detektivarbeit ausarten.
Aber warum das ganze Theater? Für mich war und ist Thailand meine zweite Heimat – auch wenn ich die Sprache nicht 100% beherrsche. Ich wollte daher auch die gleichen Rechte wie meine Cousine und Cousins. Eines der wichtigsten Rechte ist z. B. das Arbeitsrecht und der Erwerb von Immobilien bzw. Grundstücken.
Der entscheidende Unterschied: bestätigen statt beantragen
Das thailändische Staatsangehörigkeitsrecht folgt dem Abstammungsprinzip. Seit der Gesetzesänderung von 1992 erwirbt ein Kind die thailändische Staatsangehörigkeit durch Geburt, sofern ein Elternteil Thai ist – unabhängig davon, wo die Geburt stattgefunden hat. Vor dieser Änderung galt das im Ausland nur für eheliche Kinder eines thailändischen Vaters. Die Änderung von 1992 gilt ausdrücklich auch rückwirkend für Personen, die vorher geboren wurden – das steht so in Section 10 des Änderungsgesetzes.
Das heißt für Menschen wie mich: Ich bin seit meiner Geburt Thailänderin. Es gab nur keinen einzigen thailändischen Datensatz, der das belegt hätte. Kein Eintrag im Geburtenregister, keine Nummer, kein Hausregister. Und ohne Eintrag ist man aus Sicht der thailändischen Verwaltung schlicht nicht existent.
Der Vorgang, den ich angestoßen habe, heißt deshalb nicht „Einbürgerung“, sondern Geburtsanzeige – die nachträgliche Beurkundung meiner Geburt bei der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin. Am Ende steht eine thailändische Geburtsurkunde.
Für wen gilt dieser Weg?
Mein Fall ist einer von mehreren: thailändische Mutter, verheiratete Eltern, Geburt in Deutschland. Wenn deine Ausgangslage anders aussieht, ändert das nicht das Prinzip, aber die Unterlagen.
Thailändischer Vater, Eltern verheiratet. Gleicher Weg wie bei mir, nur mit den Dokumenten deines Vaters statt denen deiner Mutter.
Thailändischer Vater, Eltern nicht verheiratet. Hier reicht der Eintrag in der deutschen Geburtsurkunde nicht. Die Vaterschaft muss erst anerkannt beziehungsweise registriert sein, und die Anerkennung muss ins Thailändische übersetzt werden. Erst danach greift die Abstammung.
Thailändische Mutter, Eltern nicht verheiratet. In der Regel der direktere Weg, weil die Abstammung über die Mutter nicht zusätzlich nachgewiesen werden muss.
Nur Großmutter oder Großvater ist Thai. Dann funktioniert dieser Weg nicht direkt. Entscheidend ist, ob dein Elternteil zum Zeitpunkt deiner Geburt thailändischer Staatsangehöriger war. Falls ja, aber nie registriert, muss zuerst dessen Status dokumentiert werden – die Kette muss lückenlos sein.
Adoption ohne thailändischen Elternteil durch Geburt. Das ist keine Geburtsanzeige, sondern ein anderer rechtlicher Weg. Dafür benötigst du eine gesonderte Beratung.
Und noch etwas Praktisches: Zuständig ist nicht irgendeine thailändische Vertretung, sondern die für deinen Konsularbezirk. Für mich in Schleswig-Holstein war das Berlin. Je nach Wohnort sind es München oder Frankfurt – und die Vertretungen handhaben Formulare, Termine und Beglaubigungen unterschiedlich. Frag immer bei deiner eigenen nach.
Was das für meinen deutschen Pass bedeutet hat
Die Frage, die mir am häufigsten gestellt wird: Verliert man dadurch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit?
Nein. Und zwar aus zwei voneinander unabhängigen Gründen.
Der erste betrifft die Art des Verfahrens. Nach deutschem Recht verliert man die Staatsangehörigkeit, wenn man auf Antrag eine ausländische erwirbt. Genau das liegt hier nicht vor: Es handelt sich bei dem Verfahren bei den thailändischen Behörden nicht um ein Antragsverfahren, sondern um ein Annahmeverfahren – die Staatsangehörigkeit besteht kraft Geburt, beantragt wird lediglich ihre Bestätigung.
Der zweite Grund hat sich erst kürzlich ergeben: Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die im Juni 2024 in Kraft getreten ist, ist Mehrstaatigkeit in Deutschland generell zulässig. Die frühere Beibehaltungsgenehmigung, über die sich Betroffene jahrelang den Kopf zerbrochen haben, ist damit für die meisten Konstellationen hinfällig.
Umgekehrt gilt: Auch Thailand lässt mehrere Staatsangehörigkeiten seit 1992 zu. Beide Pässe nebeneinander sind also kein Graubereich, sondern der Normalfall in deutsch-thailändischen Familien.
Diese Unterlagen werden verlangt
In einem Schreiben der Thailändischen Botschaft in Berlin wurden folgende Dokumente verlangt:
- Der Geburtseintrag (mit Beglaubigung der zuständigen Behörde)
- Die deutsche Heiratsurkunde mit thailändischer Übersetzung
- Die Urkunde KoRo 22, die man nach der Anzeige der Eheschließung vom Bezirksamt in Thailand
bekommen hat. - Kopien vom Reisepass der Eltern
- Kopien vom Personalausweis der Eltern
- Anmeldebestätigung
- Die thailändische Geburtsurkunde von anderen Kindern in derselben Ehe
- Die Vaterschaftsanerkennung muss ins Thailändische übersetzt werden.
- Die genannten Unterlagen müssen vorab an die Botschaft zur Überprüfung gesandt werden.
- Bevor die Geburt des Kindes nach thailändischem Recht beantragt wird, muss die Eheschließung (und
Namensänderung im Hausregister) beim zuständigen Bezirksamt in Thailand ab gezeigt
werden, damit das Dokument Nr. 3 ausgestellt werden kann. - Von Fall zu Fall können weitere Dokumente verlangt werden.
Diese Unterlagen habe ich eingereicht
Da zum Zeitpunkt der Beantragung mein Vater schon verstorben war, gibt es ein paar Abweichungen bei den Dokumenten.
Zu meiner Geburt
- Legalisierte internationale Geburtsurkunde. Die Legalisierung erfolgte bei mir über das Innenministerium von Schleswig-Holstein.
- Reguläre deutsche Geburtsurkunde mit der Anschrift des Geburtsortes – bei mir war außerdem ein Vermerk, dass meine Eltern in Bangkok geheiratet haben. Muss übrigens nicht übersetzt werden!
- Kopie des gelben Untersuchungsheftes mit dem Stempel der Klinik. Es steht so in den Hinweisen der Botschaft, und es hat bei mir eine Rolle gespielt, die ich nicht erwartet hätte: Die Klinik, in der ich geboren wurde, existiert nicht mehr. Das U-Heft war damit einer der wenigen verbliebenen Belege mit Klinikstempel, Geburtszeit und Geburtsgewicht. Diese Daten stehen nicht auf einer deutschen Urkunde. Und es war verdammt großes Glück, dass ich dieses Heft noch hatte. Denn zum Zeitpunkt des Einreichens der Unterlagen war ich bereits 45 Jahre alt!
Zu meiner Mutter (Thai)
- Ausweiskopien meiner Mutter (sowohl Thai-ID als auch Reisepass).
- Kopie des Auszugs aus dem Hausregister (Thabien Baan) meiner Mutter. Das Hausregister ist in Thailand das zentrale Dokument.
Zu meinem Vater (Deutsch)
- Beglaubigte Sterbeurkunde, auf Thai (Original, da in Bangkok verstorben). Eine Übersetzung war nicht notwendig.
Zur Ehe
- Kopie der Heiratsurkunde meiner Eltern (KoRo) samt Übersetzung. Die Übersetzung war nicht notwendig, da es eine thailändische Urkunde war.
- Meine eigene Heiratsurkunde, weil sich durch die Heirat mein Familienname geändert hat. Ohne diesen Nachweis passt der Name auf meinen aktuellen Papieren nicht zu dem Namen in meiner Geburtsurkunde – und genau daran scheitern Vorgänge sonst. Diese wurde ebenfalls vom Innenministerium legalisiert, dann ins Thailändische übersetzt und beglaubigt und musste dann noch vom thailändischen Außenministerium abgestempelt werden. Das ist wichtig für die spätere Registrierung der eigenen Heirat beim Bezirksamt und für den Reisepass.
Es wurden dann noch folgende Dokumente nachgefordert (und fragt mich nicht, warum, ich weiß es nicht):
- Bilder von meinem Vater
- Nachweis über die letzte Anschrift in Deutschland meines Vaters (in meinem Fall habe ich ein Schreiben vom Finanzamt gefunden und genommen).
Ich vermute, dass diese Nachforderungen mit meinem Geburtsjahr zusammenhängen. Rechtlich gilt die Regelung von 1992 auch für alle, die vorher geboren wurden – in der Praxis schauen die Vertretungen bei diesen Altfällen aber genauer hin, und dann werden eben auch Dinge verlangt, die in keiner Liste stehen. Wenn du vor 1992 geboren bist: Rechne damit, dass nachgefragt wird, und wirf nichts weg, was mit deinen Eltern oder deiner Geburt zu tun hat.
Das Formular: die Geburtsanzeige
Auszufüllen war das Formular „Antrag auf Registrierung der Geburt“ (คำร้องขอจดทะเบียนคนเกิด) der Botschaft in Berlin. Es ist auf Thai und wird auch auf Thai ausgefüllt – nur die Adresse in Deutschland wird in lateinischer Schrift eingetragen.
Die thailändische Schreibweise des Namens. Deutsche Vornamen werden in thailändischer Schrift zusammengeschrieben, nicht getrennt. Der Grund ist systematisch: Im Thailändischen steht an zweiter Position der Nachname. Trennt man einen zweiteiligen Vornamen, liest die Verwaltung den zweiten Teil als Familiennamen – und dann stehen plötzlich zwei Nachnamen im Register. Die Botschaft korrigiert die Schreibweise gegebenenfalls nach den Ausspracheregeln. Achtung: Gibt es auf Thai-Dokumenten schon eine Schreibweise für den deutschen Namen, diesen auch verwenden und nicht neu übersetzen.
Das Alter der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt. Es wird in vollendeten Jahren angegeben. Wer einfach die Jahreszahlen voneinander abzieht, liegt um ein Jahr daneben, wenn der Geburtstag der Mutter im Jahr der Kindsgeburt noch nicht war.
Der Name der Geburtsklinik. Er muss auf Thai und auf Deutsch eingetragen werden – der Name der Einrichtung, nicht nur der Ort. Wenn die Klinik wie bei mir nicht mehr existiert, hilft der Stempel im Untersuchungsheft und der Eintrag auf der Geburtsurkunde weiter.
Die Angabe, das wievielte Kind man ist. Gezählt werden die gemeinsamen Kinder beider Elternteile.
Der Ablauf Schritt für Schritt
- Vorprüfung per E-Mail. Die Botschaft bittet ausdrücklich darum, Formular und Unterlagen vorab an die Rechtsabteilung zu schicken, damit sie geprüft werden. Diesen Schritt zu überspringen kostet nur Zeit, weil unvollständige Sendungen zurückkommen.
- Beglaubigung der deutschen Urkunden. Ohne Legalisierung und, wo nötig, ohne beglaubigte Übersetzung ins Thailändische bewegt sich nichts.
- Versand per Einschreiben. Eingereicht werden Kopien, jede Seite unterschrieben – mit einer wichtigen Ausnahme: Die beglaubigte deutsche Geburtsurkunde geht im Original mit.
- Termin bei der Botschaft. Nach der Prüfung wird ein Termin zur Abholung vereinbart. Zu diesem Termin bringst du alle Originale mit.
- Aushändigung der thailändischen Geburtsurkunde.
Prüf die Urkunde noch am Schalter, bevor du gehst: beide Namensschreibweisen, thailändisch und lateinisch, Geburtsdatum, Geburtsort und die Angaben zu deinen Eltern. Diese Urkunde ist die Grundlage für alles, was danach kommt – Hausregister, Personenkennziffer, Ausweis, Pass. Ein Tippfehler, der hier durchrutscht, zieht sich durch jedes weitere Dokument, und du korrigierst ihn später in Thailand statt in Berlin.
Dauer bei mir: Von der ersten Kontaktaufnahme mit der thailändischen Botschaft bis zum Erhalt der Thai-ID sind 18 Monate vergangen. Ich bin aber auch nur einmal im Jahr in Thailand – dementsprechend verzögert sich das dann auch. Das Einreichen und Nachreichen der Dokumente hat effektiv sechs Monate gedauert.
So habe ich die erste Anfrage formuliert
Der erste Schritt ist eine E-Mail, und je konkreter die ist, desto weniger Schleifen drehst du. Kopier dir den Text und setz deine Angaben ein:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde am [Datum] in [Ort] geboren. Meine Mutter / mein Vater war zum Zeitpunkt meiner Geburt thailändische Staatsangehörige / thailändischer Staatsangehöriger. Meine Eltern waren zu diesem Zeitpunkt verheiratet / nicht verheiratet. Ich bin volljährig und in Deutschland gemeldet.
Ich möchte meine Geburt nachträglich nach thailändischem Recht registrieren lassen und eine thailändische Geburtsurkunde beantragen.
Bitte teilen Sie mir mit, welche Unterlagen dafür aktuell erforderlich sind, in welcher Form sie beglaubigt und übersetzt sein müssen und ob eine persönliche Vorsprache notwendig ist.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Was du in dieser ersten Mail unbedingt erwähnen solltest: dass du volljährig bist und dass es um eine nachträgliche Registrierung geht. Beides ändert die Unterlagenliste. Und wenn ein Elternteil verstorben ist, schreib das gleich dazu – dann bekommst du sofort die passende Liste statt der Standardliste für Neugeborene.
Was nach der Geburtsurkunde kommt
Die thailändische Geburtsurkunde ist nicht das Ende, sondern die Eintrittskarte. Danach folgen drei weitere Stationen:
Eintragung ins Hausregister in Thailand. Wer die Geburtsanzeige als Erwachsener nachholt, kommt an diesem Schritt nicht vorbei – und er findet vor Ort beim zuständigen Amphoe statt, nicht in Deutschland. Für Kinder ab sieben Jahren gilt bereits, dass sie zur Eintragung persönlich mit nach Thailand müssen.
Tipp: Nimm thailändische Verwandte mit – sofern vorhanden –, die bezeugen, dass du Teil der Familie bist. Ich hatte neben meiner Mutter auch meine Tante, meinen Onkel sowie eine Cousine und einen Cousin mit.
Außerdem wurde ich nach meinem Schulabschluss (auch hier, ich weiß nicht warum) gefragt und nach meiner Blutgruppe. Den Schulabschluss konnte ich nicht vorlegen, war dann auch ok. Meine Blutgruppe kenne ich (jeder sollte seine eigene Blutgruppe wissen, oder?).
Da ich mittlerweile verheiratet bin und somit nicht mehr meinen Geburtsnamen trage, musste natürlich auch eine Namensänderung eingetragen werden. Das ist mit der Vorlage der internationalen Heiratsurkunde geschehen.
Man beantragt beim zuständigen Standesamt eine internationale Heiratsurkunde, die natürlich vom Standesamt abgestempelt sein muss. Diese muss ebenfalls vom Innenministerium legalisiert werden. Anschließend erfolgt eine Übersetzung ins Thailändische und eine Beglaubigung der Übersetzung. In Thailand dann damit zum Außenministerium und dort auch noch mal legalisieren lassen. Im Amphoe wird dann die Hochzeit registriert und man bekommt eine eigene Urkunde bzw. einen KoRo-Eintrag.
Thailändischer Personalausweis. Der erste Ausweis wird ausschließlich in Thailand ausgestellt, nach der Eintragung ins Hausregister. Mit ihm kommt die dreizehnstellige Personenkennziffer, die im Alltag alles öffnet. Faktisch gilt: Wer keinen solchen Ausweis hat, wird von den Behörden nicht als Thai behandelt – selbst wenn der gesetzliche Anspruch besteht.
Den Ausweis hatte ich nach wenigen Minuten dann auch schon in der Hand. Fotos werden vor Ort gemacht, hier und da ein paar Unterschriften und fertig.
Thailändischer Reisepass. Er wird an der Botschaft beantragt, in der Regel gegen Vorlage des Personalausweises. Für die Einreise zum Ämtergang kann vorher ein vorläufiger Pass ausgestellt werden. Wichtig hierbei: Ist man mittlerweile verheiratet, muss zuerst die Heirat (sofern außerhalb von Thailand geschlossen) registriert und eine Namensänderung muss beantragt werden.
Mein Stand heute: Die Thai-ID habe ich. Den Reisepass habe ich bisher nicht, weil noch der Stempel vom Außenministerium auf dem Dokument fehlt. Das hole ich beim nächsten Thailand-Urlaub nach. Die haben übrigens ein Büro im CentralWorld (ja, das Shoppingcenter) in Bangkok.
Was ich unterschätzt habe
Man benötigt eine Menge Dokumente und eine Menge Glück – insbesondere wenn man schon älter ist. Man hat meist gar nicht mehr all diese Dokumente.
Und man muss wirklich lange suchen, bis man jemanden findet, der gewillt ist, einem zu helfen. Trotz Internet und mittlerweile weltweitem Kontakt zu anderen Luk Kreungs wie mir ist das heute immer noch keine Selbstverständlichkeit. Viele haben gar nicht alle diese geforderten Dokumente, oder auch keinen Kontakt zu beiden Elternteilen. Das erschwert diese Angelegenheit ungemein. Wer keine Dokumente mehr hat oder die Familie auch nicht hilfreich ist (lese ich öfter von anderen Luk Kreungs), dem empfehle ich, bei Thai citizenship vorbeizuschauen. Hier werden weitere Optionen (z. B. durch einen DNA‑Test) erläutert.
Was sich dadurch geändert hat
Mit der Thai-ID habe ich nun alle Rechte wie jeder andere Thai auch. Ich darf in Thailand arbeiten, ich darf Immobilien und Grundstücke kaufen, ein Bankkonto eröffnen und vieles mehr. Das eine oder andere dürfen Ausländer in Thailand auch – aber mit erheblichen Restriktionen.
Und: Ich zahle jetzt für mich immer die Thai-Preise bei Sehenswürdigkeiten etc. 😉
Und mein Kind?
Genau diese Frage stellen sich die meisten, die in einer deutsch-thailändischen Familie leben: Was ist mit der nächsten Generation?
Die Systematik bleibt dieselbe. Sobald ich thailändisch registriert bin, ist mein Kind ein Kind einer thailändischen Mutter – und damit von Geburt an ebenfalls Thai. Auch hier geht es nicht um einen Erwerb, sondern um eine Beurkundung. Der große Unterschied: Bei einem kleinen Kind ist der Papierweg deutlich kürzer als bei mir, weil die Eltern greifbar sind, die Klinik existiert und die Namen noch nirgends auseinandergelaufen sind.
Für Kinder unter sieben Jahren lässt sich der erste Pass ohne Personalausweis über die Geburtsurkunde beantragen. Danach wird es aufwendiger. Wer also überlegt, das für sein Kind zu machen: Früh ist es deutlich einfacher als später. Beachtet aber, dass es für Jungen in der Zukunft auch heißen könnte, in Thailand Wehrdienst leisten zu müssen.
Häufige Fragen
Verliere ich die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ich die thailändische nachweisen lasse?
Nein. Die Staatsangehörigkeit durch Abstammung besteht bereits ab Geburt; das Verfahren bei der Botschaft bestätigt sie nur. Es liegt kein Antragserwerb im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes vor. Seit der Reform im Juni 2024 ist Mehrstaatigkeit in Deutschland ohnehin grundsätzlich zulässig.
Gilt das auch, wenn nur die Mutter Thailänderin ist?
Ja. Seit 1992 genügt ein thailändischer Elternteil, unabhängig vom Geburtsort. Bei Geburten vor dieser Änderung sollte man sich die Übergangsregelung von der Botschaft für den eigenen Fall bestätigen lassen.
Kann ich das komplett von Deutschland aus erledigen?
Die Geburtsurkunde, ja. Die Eintragung ins Hausregister und der erste Personalausweis finden in Thailand statt.
Muss ich Thai sprechen?
Für das Verfahren selbst nicht zwingend, aber das Formular ist auf Thai und wird auf Thai ausgefüllt. Ohne jemanden, der die Sprache beherrscht – bei mir meine Mutter –, wird es deutlich mühsamer.
Was ist, wenn ein Elternteil verstorben ist?
Dann tritt die beglaubigte Sterbeurkunde an die Stelle der Mitwirkung.
Wie lange dauert es?
Das hängt vom Sachbearbeiter ab sowie davon, welche Dokumente noch existieren und welche eventuell nachbeschafft werden müssen/können.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt meine persönliche Erfahrung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Anforderungen unterscheiden sich je nach zuständiger Vertretung und werden im Einzelfall geprüft. Aktuelle Informationen und die Formulare für Thai-Deutsche Luk Kreungs bekommst du direkt bei der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin.